Der Energieausweis: für Käufer, Mieter und Verkäufer

 

 

 

Seit  Mai 2014 gibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese verpflichtet den Verkäufer oder Vermieter, egal ob privat oder vom Makler, die Vorlage eines Energieausweises.

Die Angaben aus dem Energeiausweis gehören nach EnEV 2014 in jede Immobilienanzeige. Sollte bei einem Verkauf oder Vermietung kein Energieausweis vorliegen, kann eine Geldstrafe von bis zu 15.000,- Euro fällig werden!

 

 

Zwei Varianten: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. So ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung. Beide Ausweise und ihre Effizensklassen sind nicht vergleichbar, da ihre Bewertungen auf verschiedene Informationen beruhen.

 

 

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